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Trade Republic Steuern und Vorabpauschale nachrechnen, Schritt für Schritt

Kapitalertragsteuer, Quellensteuer und Vorabpauschale zieht Trade Republic automatisch ab. Im Depot siehst du davon meist nur den Endbetrag. Hier erfährst du, welche Steuerbuchungen im Export stecken und wie du sie mit deiner Jahressteuerbescheinigung abgleichst.

Von Marc Finnern, veröffentlicht am 25.09.2026, aktualisiert am 28.09.2026

Welche Steuerbuchungen im TR-Export vorkommen

Im CSV-Export von Trade Republic tauchen mehrere Arten von Steuerzeilen auf, die sich technisch unterscheiden. Erst wenn du sie auseinanderhältst, ergibt eine Summe überhaupt Sinn.

  • Kapitalertragsteuer bei Verkäufen: fällt auf realisierte Gewinne aus FIFO-Verkäufen an, entweder als Abzug in der Trade-Zeile oder als eigene Steuerzeile im selben Zeitraum.
  • Quellensteuer auf Dividenden: wird bei ausländischen Emittenten schon an der Quelle einbehalten und steht getrennt von der deutschen Kapitalertragsteuer auf dieselbe Ausschüttung.
  • Vorabpauschale: eine eigene Zeile ohne Stückzahl und Kaufkurs. Sie bildet keine Transaktion ab, sondern besteuert einen unterstellten Wertzuwachs.
  • Steuertopf-Erstattungen: positive Steuerbuchungen, wenn am Jahresende ein Verlusttopf mit früher gezahlter Steuer verrechnet wird. Im Export sehen sie leicht wie eine normale Gutschrift aus.

Aktien-Topf und Sonstiger Topf verständlich erklärt

Für die Kapitalertragsteuer führt dein Broker zwei getrennte Verlusttöpfe. In den Aktien-Topf kommen ausschließlich Verluste aus dem Verkauf einzelner Aktien. Der Sonstige Topf nimmt alle übrigen Verluste auf, also die aus ETFs, Fonds, Anleihen und ähnlichen Wertpapieren.

Die Schranke wirkt nur in eine Richtung. Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nach § 20 Absatz 6 Satz 4 EStG nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden, nicht mit ETF-Gewinnen. Andersherum ist die Verrechnung erlaubt, Verluste aus dem Sonstigen Topf, etwa aus ETF-Verkäufen, mindern auch Gewinne aus Aktienverkäufen. So kann es passieren, dass du Steuern auf ETF-Gewinne zahlst, obwohl du im selben Jahr mit Einzelaktien Verluste gemacht hast. Im Kontoauszug steht diese Trennung nicht ausdrücklich, aus den FIFO-realisierten Ergebnissen je Wertpapierart im Export lässt sie sich aber nachvollziehen.

Trade Checker weist realisierte Gewinne und Verluste je Jahr nach dem FIFO-Verfahren aus, getrennt nach Wertpapierart. Du siehst also, wie viel in welchen Topf fließt, ohne Zeilen von Hand zu sortieren.

Vorabpauschale und wie sie berechnet wird

Mit der Vorabpauschale wird jedes Jahr vorab ein unterstellter Mindestertrag von Fonds und ETFs besteuert. Sie trifft jeden Fonds, dessen Ausschüttung im Jahr unter diesem Mindestertrag bleibt, also nicht nur thesaurierende. Ohne die Regel fiele bei einem thesaurierenden ETF über Jahre gar keine Steuer an, weil die Erträge im Fondsvermögen bleiben. Erhoben wird sie im Januar des Folgejahres, meist per Einzug vom Verrechnungskonto.

Den Rechenweg legt § 18 Investmentsteuergesetz in vier Schritten fest.

  1. Basisertrag bilden, also Rücknahmepreis des Anteils zum Jahresbeginn mal Basiszins mal 70 Prozent. Den Basiszins gibt das Bundesfinanzministerium jedes Jahr im Januar bekannt, abgeleitet aus der Rendite langlaufender Bundesanleihen.
  2. Ausschüttungen des Jahres abziehen. Erreicht die Ausschüttung eines ausschüttenden ETFs den Basisertrag, fällt gar keine Vorabpauschale an.
  3. Auf die tatsächliche Wertsteigerung des Anteils im Kalenderjahr begrenzen. Ist der Kurs gefallen oder gleich geblieben, ist die Vorabpauschale null.
  4. Teilfreistellung anwenden (bei Aktienfonds 30 Prozent) und den Rest mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag belasten, soweit der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist.

Vorabpauschale im Export erkennen und gegenrechnen

Aus dem Rechenweg folgen zwei Regeln, die die meisten Überraschungen erklären. Ohne Wertzuwachs im Jahr gibt es keine Vorabpauschale. Und ein hoher Kursgewinn führt nicht automatisch zu einer hohen Vorabpauschale, weil der Basisertrag die Obergrenze bildet.

Im TR-Export steht die Vorabpauschale als eigene Zeile ohne Stückzahl und Kaufkurs, denn gekauft oder verkauft wurde nichts. In der Positionsübersicht taucht sie deshalb nicht auf, nur in der Steuerauswertung.

Verkaufst du den Fonds später, wird die bereits versteuerte Vorabpauschale von der Steuer auf den tatsächlichen Gewinn abgezogen. So wird derselbe Wertzuwachs nicht zweimal besteuert.

Export und Jahressteuerbescheinigung abgleichen

Passen die Summen nicht zusammen, prüfe den Zeitraum. Die Jahressteuerbescheinigung gilt für ein Kalenderjahr, dein Export enthält je nach gewähltem Zeitraum mehr oder weniger Buchungen.

  1. Lade den vollständigen CSV-Export bei Trade Checker hoch und öffne die Steuer-Ansicht für das betreffende Jahr.
  2. Vergleiche die dort ausgewiesene Kapitalertragsteuer mit der Summe auf deiner Jahressteuerbescheinigung.
  3. Prüfe Quellensteuer und Vorabpauschale getrennt. Auf der Bescheinigung stehen sie oft in eigenen Zeilen.
  4. Suche bei Abweichungen im Export nach einer Steuertopf-Erstattung oder Korrekturbuchung, die die Bescheinigung anders zuordnet.

Grenzen dieser Prüfung

Trade Checker rechnet die Steuerbuchungen aus deinem Export nach, eine Steuerberatung ersetzt das nicht. Einen Freistellungsauftrag kann die App nicht berücksichtigen, weil er nicht im CSV-Export steht. Sonderregeln für Termingeschäfte fehlen ebenfalls.

Gerechnet wird mit den allgemein bekannten Sätzen: 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und 30 Prozent Teilfreistellung bei Aktienfonds. Deine persönliche Lage prüfen am Ende ein Steuerberater oder das Finanzamt.

Häufige Fragen

Übernimmt Trade Checker meine Steuererklärung?

Nein. Trade Checker rechnet die Steuerbuchungen aus deinem CSV-Export nach und hilft beim Abgleich mit der Jahressteuerbescheinigung. Steuerberatung und Steuererklärung ersetzt es nicht.

Warum werden meine Aktienverluste nicht mit ETF-Gewinnen verrechnet?

Verluste aus dem Verkauf einzelner Aktien dürfen nach § 20 Absatz 6 Satz 4 EStG nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Andersherum gilt die Schranke nicht: ETF-Verluste landen im Sonstigen Topf und mindern auch Aktiengewinne.

Warum hat die Vorabpauschale-Zeile keine Stückzahl und keinen Kaufkurs?

Weil kein Kauf oder Verkauf dahintersteht. Mit der Vorabpauschale wird jährlich vorab ein unterstellter Mindestertrag von Fonds und ETFs besteuert, erhoben im Januar des Folgejahres ohne zugehörige Transaktion.

Quellen

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