Von Marc Finnern, veröffentlicht am 29.09.2026
Was die Vorabpauschale ist
Mit der Vorabpauschale wird jedes Jahr vorab ein unterstellter Mindestertrag von Investmentfonds und ETFs besteuert. Betroffen ist jeder Fonds, dessen tatsächliche Ausschüttung im Jahr unter diesem Mindestertrag bleibt, nicht nur thesaurierende. Ohne die Regel könnte ein thesaurierender ETF über Jahrzehnte steuerfrei wachsen, weil die Erträge im Fondsvermögen bleiben und nie ausgeschüttet werden. Rechtsgrundlage ist § 18 Investmentsteuergesetz, eingeführt mit der Investmentsteuerreform 2018.
Erhoben wird die Vorabpauschale am ersten Werktag des Folgejahres, für das Jahr 2026 also am 4. Januar 2027. Der 1. Januar 2027 ist zwar ein Freitag, aber gesetzlicher Feiertag, und der 2. und 3. Januar fallen auf ein Wochenende. Trade Republic zieht den Betrag automatisch vom Verrechnungskonto ein, sofern dort Guthaben vorhanden ist.
Basiszins der letzten Jahre
Das Bundesfinanzministerium gibt den Basiszins jedes Jahr im Januar bekannt, abgeleitet aus der Rendite öffentlicher Anleihen. Von Jahr zu Jahr schwankt er spürbar.
Der höhere Basiszins bedeutet für 2026 eine höhere Vorabpauschale als in den Vorjahren, sofern die Fonds im Wert gestiegen sind. Der Basisertrag wächst proportional zum Basiszins.
- 2023: 2,55 Prozent
- 2024: 2,29 Prozent
- 2025: 2,53 Prozent
- 2026: 3,20 Prozent
Die Formel Schritt für Schritt
§ 18 InvStG beschreibt vier Rechenschritte, die aufeinander aufbauen.
- Basisertrag bilden, also Wert des Anteils zum 1. Januar mal Basiszins mal 70 Prozent. Bei 3,20 Prozent Basiszins für 2026 sind das 2,24 Prozent des Jahresanfangswerts.
- Ausschüttungen des Jahres abziehen. Erreicht die tatsächliche Ausschüttung schon den Basisertrag, ist die Vorabpauschale null.
- Auf die tatsächliche Wertsteigerung im Kalenderjahr begrenzen. Ist der Kurs gefallen oder gleich geblieben, bleibt die Vorabpauschale null, egal wie hoch der Basisertrag ist.
- Teilfreistellung anwenden, je nach Fondsart 0 bis 80 Prozent. Auf den Rest fallen Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an, soweit der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist.
Zwölftelung bei unterjährigem Kauf und Teilfreistellung je Fondsart
Wer einen Fondsanteil nicht schon am 1. Januar hält, sondern erst im Lauf des Jahres kauft, zahlt die Vorabpauschale nur anteilig. Der Basisertrag wird dazu mit dem Faktor (13 minus Kaufmonat) durch 12 multipliziert. Ein Kauf im Juli (Kaufmonat 7) ergibt den Faktor 6/12, ein Kauf im Dezember (Kaufmonat 12) nur 1/12.
Die Teilfreistellung senkt den steuerpflichtigen Betrag je nach Fondsart, weil der Fonds auf bestimmte Erträge bereits selbst Körperschaftsteuer gezahlt hat.
- Aktienfonds (mindestens 51 Prozent Aktienquote): 30 Prozent
- Mischfonds (mindestens 25 Prozent Aktienquote): 15 Prozent
- Immobilienfonds: 60 Prozent
- Auslandsimmobilienfonds: 80 Prozent
- Sonstige Fonds, etwa Rentenfonds: 0 Prozent
Beispiel: ein ganzes Jahr gehaltener Aktien-ETF
Ein Aktien-ETF ist am 1. Januar 2026 10.000 Euro wert und am 31. Dezember 2026 12.500 Euro. Ausgeschüttet hat er im Jahr nichts, der Sparerpauschbetrag ist anderweitig ausgeschöpft.
Das Beispiel entspricht genau dem Rechner oben. Dort kannst du jeden Zwischenschritt nachvollziehen und mit eigenen Zahlen wiederholen.
- Basisertrag: 10.000 Euro mal 3,20 Prozent mal 70 Prozent gleich 224,00 Euro.
- Keine Zwölftelung, der Anteil wurde das ganze Jahr gehalten.
- Die Deckelung auf die Wertsteigerung von 2.500 Euro greift nicht, weil der Basisertrag mit 224,00 Euro darunter liegt. Die Vorabpauschale beträgt also 224,00 Euro.
- Die Teilfreistellung von 30 Prozent für Aktienfonds senkt die Bemessungsgrundlage auf 156,80 Euro.
- Mit 26,375 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag ergibt sich eine Steuer von 41,36 Euro, fällig am 4. Januar 2027.
Wie Trade Republic den Betrag im Januar einzieht
Trade Republic bucht die Vorabpauschale im Januar automatisch vom Verrechnungskonto ab, Anteile werden dafür nicht verkauft. Reicht das Guthaben nicht, bleibt die Buchung zunächst offen und wird nachgeholt, sobald wieder Geld auf dem Verrechnungskonto liegt.
Ein bestehender Freistellungsauftrag wird zuerst auf die Vorabpauschale angerechnet, erst danach fällt Kapitalertragsteuer an. Haben Zinsen oder Dividenden den Sparerpauschbetrag für das Jahr schon verbraucht, wird die Vorabpauschale voll versteuert.
Vorabpauschale im CSV-Export erkennen
Im CSV-Export steht die Vorabpauschale als eigene Zeile mit der ISIN des betroffenen Fonds oder ETFs, aber ohne Stückzahl und Kaufkurs, weil nichts gekauft oder verkauft wurde. Damit unterscheidet sich der Buchungstyp von einer normalen Steuerzeile bei einem Verkauf.
Verkaufst du denselben Fondsanteil später, wird die bereits versteuerte Vorabpauschale von der Steuer auf den tatsächlichen Veräußerungsgewinn abgezogen, damit derselbe Wertzuwachs nicht zweimal besteuert wird. Trade Checker berücksichtigt das bei den realisierten Gewinnen.
Häufige Fragen
Muss ich die Vorabpauschale selbst überweisen?
Nein, solange auf dem Verrechnungskonto genug Guthaben liegt. Trade Republic zieht den Betrag am ersten Werktag des Folgejahres automatisch ein.
Zahle ich Vorabpauschale, wenn der Kurs im Jahr gefallen ist?
Nein. Die Vorabpauschale ist auf die tatsächliche Wertsteigerung im Kalenderjahr begrenzt. Ist der Kurs gefallen oder gleich geblieben, beträgt sie null, egal wie hoch der Basisertrag wäre.
Wo finde ich den Basiszins für ein bestimmtes Jahr?
Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht ihn jedes Jahr im Januar per BMF-Schreiben. Im Rechner auf dieser Seite sind die Basiszinsen für 2023 bis 2026 bereits hinterlegt.